Aufschub oder Aufbruch? Chancen und Risiken der Gesetzesnovelle zur Berufsunfähigkeitsfeststellung
Das Gute vorweg: Durch die Gesetzesänderung gewinnen Menschen mit Behinderung Zeit – Zeit, um am ersten Arbeitsmarkt anzukommen. Bislang war es gängige Praxis, dass junge Menschen mit Behinderung mit 18 Jahren – oft direkt nach dem Schulabschluss – vom AMS zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit gezwungen wurden. Konkret wurde eine ärztliche Untersuchung durchgeführt, um zu prüfen, ob die Person mit Behinderung 50 % der Arbeitsleistung einer Person ohne Behinderung mit derselben Ausbildung erbringen kann. Kam der Arzt oder die Ärztin zu dem Schluss, dass diese 50 % nicht erreicht werden können, wurde die Person als arbeitsunfähig eingestuft. Für die Betroffenen bedeutete das: kein Zugang zum ersten Arbeitsmarkt, keine Sozialversicherung und meist das Verschwinden in der Werkstätte – ohne Lohn. Für immer.