Aufschub oder Aufbruch? Chancen und Risiken der Gesetzesnovelle zur Berufsunfähigkeitsfeststellung

Das Gute vorweg: Durch die Gesetzesänderung gewinnen Menschen mit Behinderung Zeit – Zeit, um am ersten Arbeitsmarkt anzukommen. Bislang war es gängige Praxis, dass junge Menschen mit Behinderung mit 18 Jahren – oft direkt nach dem Schulabschluss – vom AMS zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit gezwungen wurden. Konkret wurde eine ärztliche Untersuchung durchgeführt, um zu prüfen, ob die Person mit Behinderung 50 % der Arbeitsleistung einer Person ohne Behinderung mit derselben Ausbildung erbringen kann. Kam der Arzt oder die Ärztin zu dem Schluss, dass diese 50 % nicht erreicht werden können, wurde die Person als arbeitsunfähig eingestuft. Für die Betroffenen bedeutete das: kein Zugang zum ersten Arbeitsmarkt, keine Sozialversicherung und meist das Verschwinden in der Werkstätte – ohne Lohn. Für immer.

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Stille Stunde – Einkaufen ohne Reizflut

Manche Menschen können Reize wie Lärm oder Licht schlecht verarbeiten. Zu diesen Personen zählen zum Beispiel Autist*innen, Menschen im ADHS-Spektrum, Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, schwerhörige Menschen und ältere Menschen. Für sie sind laute Umgebungen nicht nur anstrengend, sondern auch mit Hilfsmitteln schwer zu ertragen. Der lebensnotwendige Einkauf wird daher zur kaum überwindbaren Herausforderung.

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Die ewige Baustelle: Persönliche Assistenz für Kinder mit Behinderungen

Bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen könnten für Kinder mit Behinderungen selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Aufwachsen ermöglichen und die oft schon sehr frühe Trennung von Familie und Herkunfsgemeinde durch Institutionalisierung in Sondereinrichtungen verhindern. In Tirol sind solche Leistungen aber immer noch nicht vorhanden, sie sind auch im Tiroler Teilhabegesetz nicht vorgesehen. Gerade für Kinder mit höherem Unterstützungs- und oder Therapiebedarf ist bedarfsgerechte Unterstützung im Regelfall nur in Sondereinrichtungen möglich. Erkämpfte und ausnahmsweise Einzelfalllösungen bestätigen diese Regel.

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Zwei wissenschaftliche Studien zu SPF-Vergabe und Wohnen

Diesmal ein "wissenschaftlicher" Newsletter. Zwei aktuelle Studien, an deren Erarbeitung zwei unserer Vorstandsmitglieder intensiv beteiligt bzw. hauptverantwortlich waren, sind erschienen. Es ist uns ein Anliegen, Ihnen die wesentlichen Inhalte dieser Studien näherzubringen. Nicht, weil wir glauben, dass es hier bahnbrechende Neuigkeiten gibt, sondern weil wir fordern, dass Verantwortliche auf diese Fakten reagieren müssen!

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Offener Brief zur Neuregelung der Schulassistenz

Sehr geehrte Frau LR MMag.a.Dr.in Hagele, sehr geehrter Herr Dr. Gappmaier,das Ende der GemNova verunsichert. Gleichzeitig eröffnet sich die Chance, ein sinnvolles und besser funktionierendes Nachfolgemodell zu etablieren. Bisher war die Organisation und Abwicklung der Schulassistenz oft problematisch:

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Zeugnisverteilung Inklusion

"Manchmal macht das Kindeswohl den Besuch einer Sonderschule notwendig", meint der Bundesminister für Bildung in der Fragestunde zu Bildungsthemen am Ende des Schuljahres. Ganz offensichtlich hat der BM die UN-BRK nicht verstanden, meinen wir. Vielleicht wird ihm die Staatenprüfung der UN im Herbst aber weiterhelfen. Etwas Nachhilfe wird dem Bundesminister und den seinen gewiss nicht schaden. Jetzt sind wir ja grundsätzlich Feinde von Noten zu Motivationszwecken. Für Bildungsagenden machen wir aber gerne eine Ausnahme. Also auf geht's. Zeugnissverteilung Inklusion:

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Volle Solidarität mit der Nutzer:innenvertretung und Aktionstag Bildung am 15.06.23

Diese hat mit 26.05. ihre Arbeit niedergelegt. Warum und wieso entnimmt man am besten diesem Brief.Die jüngsten Ereignisse haben gezeigt, dass es höchste Zeit ist, die Partizipation der Nutzer:innen und Angehörigen zu stärken.Partizipation bedeutet eben nicht, dankbar sein zu müssen, für die Möglichkeit der Mitsprache und Mitbestimmung. Es sollte keine Belohnung sein, die nur denjenigen zuteilwird, die brav und folgsam sind. Partizipation ist kein Aufputz für die politische Fassade. Dementsprechend wurde Partizipation auch richtig als RECHT im Tiroler Teilhabegesetz festgeschrieben. Damit dieses Recht umgesetzt wird, braucht es aber mehr als Druckschwärze für einen Paragrafen.

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Die GemNova in Not? und Kindergarten? Bitte warten!

Die GemNova steckt also in finanziellen Nöten. Natürlich darf hier gefragt werden, warum. Um diese Frage zu beantworten, muss man sich wohl erst einmal ansehen, was die GemNova so macht. Man könnte sagen, die GemNova ist eine Sozial-Leasing-Firma. Ein Blick in die Eigenbeschreibung: "Die GemNova, das Unternehmen der Tiroler Gemeinden, wurde 2010 vom Tiroler Gemeindeverband mit dem Ziel gegründet, die Tiroler Gemeinden durch die Erbringung von Services und Dienstleistungen zu entlasten und sie in der Vielfalt ihrer Herausforderungen zu unterstützen. Die Spezialist*innen der GemNova stellen ihre umfangreiche Expertise den Gemeinden zur Verfügung, damit diese einerseits viel Zeit und Geld sparen..."

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mein Sohn war im Puff - ein sehr verkürzter Elternbericht

Ein junger Mann mit Behinderungen nimmt seine Geldtasche und verlässt zu Mittag das Haus – zum ersten mal in seinem Leben ohne zu besprechen, wohin er geht... Am Abend kommt er zurück und seine Mutter ist sehr erleichtert. Nach mehrmaligem Nachfragen erzählt er, dass "er im Puff" war und sagt dazu "ja, und das war gut....".

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LiD auf Twitter

ein paar von sehr vielen Einträgen auf Twitter zum Thema "Licht ins Dunkel" - alle wurden entpersonalisiert und liegen im Original vor...

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Licht ins Dunkel aus der Sicht von Tobias Buchner

Licht ins Dunkel ist ein Lehrstück in Sachen Behinderung – allerdings nicht in der Art, wie der ORF dies vermitteln möchte. Sondern es ist ein Lehrstück dazu wie Menschen behindert werden – und wie Politiker*innen schamlos die ihnen bereitete Bühne nutzen, um sich als besonders engagiert „in Sachen Behinderung" zu präsentieren. Fleißig werden da Anrufe entgegengenommen, es wird eifrig in die Kamera gelächelt und anschließend mehr oder weniger rhythmisch zur Musik klatschend die erreichte Spendensumme und das eigene Engagement abgefeiert.

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Schriftdolmetschen – eine Leistung die Teilhabe ermöglicht

Ca. 450.000 Menschen sind in Österreich aufgrund einer Hörbehinderung in der Kommunikation mit anderen beeinträchtigt – davon sind wiederum ca. 8.000 gehörlos.Viele von diesen 8.000 sind hochgradig schwerhörig oder ertaubt, so das eine Verständigung über das Gehör nicht oder auch mit Hörhilfen kaum noch möglich ist.Da nicht alle Personen die Gebärdensprache beherrschen ergibt sich eine Vielzahl von Menschen, die auf das Schriftdolmetschen angewiesen sind.Schriftdolmetschen versteht sich nicht als Konkurrenz zur Gebärdensprache, sondern als zusätzliches Angebot um diesen - doch sehr großen - Personenkreis eine inklusive Teilhabe zu ermöglichen und zu garantieren.

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Der Verein UK-Unterwegs - Kommunikation als Schlüssel zu Inklusion

Stellen sie sich vor, etwas macht sie unendlich glücklich, aber sie können dies mit Niemandem teilen. Oder das Gegenteil – sie sind unglücklich über eine bestimmte Situation, ihre Gefühle fahren Karussell, aber sie können sie nicht ausdrücken.Leider geht es vielen Menschen so, die aufgrund einer angeborenen oder erworbenen Behinderung nicht oder nicht verständlich sprechen können. Dies macht die grundlegende Kommunikation mit ihrem sozialen Umfeld im Alltag oft sehr schwierig.Kommunikation ist ein Grundbedürfnis aller Menschen. Jeder Mensch möchte sich mit anderen Menschen austauschen, denn Kommunikation ist der Schlüssel zur Teilhabe am gemeinsamen Leben.

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Verbandsklage gegen das Bildungsministerium eingebracht

Seit Jahren kritisieren wir den Umgang des Bildungsministeriums mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen. Einer der häufigsten Kritikpunkte ist das leidige Rundschreiben Nr. 4/2013, das dann angeblich im Rundschreiben Nr. 7/2017 verbessert wurde. Real hat sich für SchülerInnen absolt nichts verbessert!

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