Integration Tirol: Richtlinie für Gewaltschutz
Seit dem Herbst 2020 hat sich Integration Tirol als Mitglied des Netzwerks Kinderrechte Österreich dazu verpflichtet, eine Gewaltschutzrichtlinie zu entwickeln und umzusetzen. Diese wurde ab Sommer 2021 unter Einbeziehung einer Risikoanalyse und zahlreicher fachlicher Inputs erarbeitet.
Da sich die Angebote von Integration Tirol sowohl an Kinder als auch an Erwachsene mit Behinderungen richten, trägt die Richtlinie den Titel „Richtlinie für Gewaltschutz bei Integration Tirol“. Sie berücksichtigt spezifisch die Bedürfnisse beider Gruppen und bietet umfassende Informationen, wie gesetzliche Grundlagen und Beratungsmöglichkeiten.
Die Richtlinie enthält:
- Präambel: Einführung zu Integration Tirol und Gewaltprävention.
- Theoretische Grundlagen: Definitionen von Gewalt, Fokus auf Menschen mit Behinderungen, rechtliche Rahmenbedingungen.
- Risikoanalyse: Erkenntnisse aus der internen Analyse.
- Präventionsmaßnahmen: Personalverantwortung, Beratungskonzepte, Sprach- und Kommunikationsrichtlinien, Gestaltung barrierefreier Beratungsräume, Beschwerdemanagement.
- Fallmanagement: Vorgehen bei Verdachtsfällen im Team und im sozialen Umfeld der Betroffenen.
- Monitoring und Evaluation: Regelungen zur Überprüfung und Weiterentwicklung der Richtlinie.
Interessierte können die Richtlinie in der Beratungsstelle von Integration Tirol anfordern oder digital erhalten. Senden Sie einfach eine E-Mail an beratung@integration-tirol.at.