Großer Frust der Eltern rund um erhöhte Familienbeihilfe und rund ums Pflegegeld
Wie die erhöhte Familienbeihilfe ist auch die Pflegestufe eine Grundlage für weitere Unterstützungsleistungen. Ohne erhöhte Familienbeihilfe bzw. Pflegestufe ist kein Antrag auf Selbstversicherung in der Pensions- und Krankenversicherung, auf Schulassistenz, auf Unterstützung pflegender Angehöriger, auf Persönliche Assistenz des Bundes etc... möglich.
Erhöhte Familienbeihilfe und Pflegegeld sind auch keine Geldgeschenke und keine Almosen! Es sind gesetzlich festgelegte Ausgleichszahlungen für Mehraufwendungen, die ohnehin unrealistisch knapp bemessen sind.
Eine objektive Feststellung der korrekten Pflegestufe (=Pflegeaufwand) und der erhöhten Familienbeihilfe (Behinderungsgrad) in Form einer genauen Begutachtung sehr wichtig, doch da gibt es leider massive Probleme:
Eltern berichten von viel zu raschen Begutachtungen und teils herablassendem Verhalten. Von vorgefertigten Meinungen zu einer bestimmten Art von Behinderung und mangelndem Interesse am tatsächlichen Pflegeaufwand. Von Falschinformationen über den Anspruch auf Pflegegeld bei Kindern.... Und es gibt leider bis heute – obwohl vielfach gefordert – keine/n einzige/n Spezialisten für Kinder mit Autismus und ähnlichen Verhaltensweisen. Massive Probleme gibt es auch bei der Begutachtung von seltenen Behinderungsformen und chronischen Erkrankungen (Smith-Magenis-Syndrom, KAT6A, u.v.m....)...
Manchmal wird Eltern auch erzählt, dass es für Kinder erst ab einem gewissen Alter eine Pflegestufe gibt, was nicht stimmt.
Die Kritik der Eltern richtet sich gleichermaßen an die PVA und an das SMS (Sozialministerium-Service), das für das die Begutachtungen für das Finanzamt durchführt!
Wir haben sehr viele Pflegegeldprozesse am Arbeits- und Sozialgericht mit Eltern geführt und 99% davon gewonnen. Wir wissen von dutzenden (irrtümlich?) falschen Begutachtungen zu Lasten der betroffenen Kinder, aber wir kennen keinen einzigen Fall, bei dem (irrtümlich) eine zu hohe Pflegestufe ermittelt wurde.
Am Ende bleibt das ungute Gefühl, dass die Begutachtung möglicherweise auch dazu dient, Eltern ihre gesetzlich zugesagten Rechte vorzuenthalten und der PVA auf Kosten von Kindern mit Behinderungen Geld zu sparen...